PK ZSE: Aufgabe
Am 16. August 2000 hat der Bundesrat den Gesamtarbeitsvertrag GAV der Schweizerischen Elektrobranche für allgemeinverbindlich erklärt. In regelmässigen Abständen findet eine erneute Publikation mit den von den Vertragspartnern geänderten oder ergänzten Bestimmungen statt.
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch den Schweizerischen Bundesrat heisst denn auch, dass für alle Unternehmen der Branche, ob Verbandsmitglied oder nicht, bezüglich Löhne, Sozialleistungen und Arbeitsbedingungen die gleichen minimalen Bestimmungen gelten. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge bedeutet dies auch einen Schutz vor dem so genannten Lohn- und Sozialdumping durch Firmen aus dem Ausland, die Arbeiten in der Elektro- und Telekommunikations-Installationsbranche in der Schweiz ausüben können.
Die Paritätische Landeskommission im Elektro- und Telekommunikations-Installationsgewerbes (PLK) bildet gemäss Art. 10 GAV das oberste Vollzugsorgan und ist Aufsichtsorgan über die PK ZSE.
Die PK ZSE ist die Regionale Paritätische Kommission der Zentralschweiz. Aufgabe der PK ZSE ist die Umsetzung und den Vollzug des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) gemäss Art. 9.3 GAV. Der PK ZSE sind gemäss den Bestimmungen im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unter anderem folgende Aufgaben übertragen:
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Rechnungsstellung VKWB
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Durchführung von Baustellen- und Betriebskontrollen
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Sicherstellung des GAV-Vollzuges
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Förderung der Aus- und Weiterbildung
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Durchführung von Kontrollen bei Entsendebetrieben
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Förderung und Unterstützung von Massnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Paritätische Kommission Zentralschweizerischer Elektro-Installationsfirmen (PK ZSE) ist das regionale Vollzugsorgan für die Kantone Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz (Bezirk Küssnacht, Gersau und Schwyz), Uri und Zug.