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A neat collection of vintage-style lightbulbs hanging in a cafe in Seoul, South Korea._edi

Aktuell

Unsere Homepage wird aktuell stetig überarbeitet. Falls Sie ein Formular oder sonstige Informationen benötigen, die Sie nicht mehr auf der Homepage finden, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Lohnanpassungen 2026

Bei der PLK Elektro unter nachfolgendem Link finden Sie die aktuellen Lohnvereinbarungen per 1. Januar 2026 sowie die der Vorjahre.

 

Hinweis: Die am 31.12.2025 geltenden Effektivlöhne aller dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden mit Anstellungsbeginn vor 01.10.2025 werden generell um CHF 50.00 pro Monat erhöht. Dieser Betrag gilt für ein 100%-Pensum und wird bei niedrigeren Pensen entsprechend angepasst. Beispielsweise beträgt bei einem 80%-Pensum die Lohnanpassung entsprechend CHF 40.00 pro Monat.

Neuer Gesamtarbeitsvertrag 2026-2029

Die Paritätische Landeskommission hat Auslegungshilfen sowie Informationen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag 2026-2029 veröffentlicht. Diese finden Sie unter:

Sollarbeitszeiten & Feiertage 2026

Hinweis zu den Sollarbeitszeiten: Diese basieren auf dem neuen GAV, wonach sich die effektive Jahresbruttoarbeitszeit im Jahr 2026 auf 2088 Stunden beläuft (Art. 20.1). Der GAV 2026 wird so bald wie möglich auf der Website der PLK publiziert. Die unterstellten Betriebe erhalten durch die PK ZSE eine Information per Post.

Jahresbericht PK ZSE 2025

Definition Kader laut Art. 3.4.3 lit. b) AVE GAV Elektro

Die Definition für Kader finden Sie im FAQ der Website der Paritätischen Landeskommission (PLK) bei der Frage «Wer ist nicht beitragspflichtig» unter folgendem Link: https://www.plk-elektro.ch/de/haufige-fragen-faq/

Als Kader gelten lediglich Arbeitnehmende mit höherer leitender Tätigkeit lt. Art. 9 ArGV1.

Arbeitssicherheit

Das EKAS-Handbuch liegt weiterhin zur Überarbeitung bei der externen Arbeitsgruppe. Wir haben leider noch keinen Drucktermin erhalten. Die Auslieferung erfolgt nach Erscheinen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die neue Bauarbeitenverordnung seit 01.01.2022 gilt.

 

Die Informationen zur seit dem 01.01.2022 geltenden Bauarbeitenverordnung finden Sie unter:

Entsendebetriebe und kurzfristige Stellenantritte Schweiz

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