Aktuell
Unsere Homepage wird aktuell stetig überarbeitet. Falls Sie ein Formular oder sonstige Informationen benötigen, die Sie nicht mehr auf der Homepage finden, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sollarbeitszeiten & Feiertage 2025
Hinweis zu den Sollarbeitszeiten: Gemäss AVE GAV Art. 20.1 beläuft sich die effektive jährliche Bruttoarbeitszeit auf 2'080 Stunden. Die mögliche Arbeitszeit im Jahr 2025 beträgt bei 261 Tagen 2'088 Stunden. Da die gemäss GAV Art. 20.1 vorgegebene Jahresbruttoarbeitszeit nicht überschritten werden darf, ist für das Jahr 2025 ein zusätzlicher Tag (8 Stunden) zu bezahlen. Bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen sind die 8 Stunden anteilsmässig zu berücksichtigen. Bei Fragen können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle melden.
Vollzugskosten, Aus- und Weiterbildungsbeitragspflicht bei kleinen Pensen
Gemäss Art. 11.8 AVE GAV Elektro haben Teilzeitbeschäftigte grundsätzlich den vollen Vollzugskosten-, Aus- und Weiterbildungsbeitrag (VKWB) zu entrichten. Folgende Regelung wird bei Mitarbeitenden in kleinen Pensen angewendet:
Wenn Mitarbeitende im Stundenlohn nur jeweils ein paar Stunden arbeiten, dann sind sie nicht beitragspflichtig, sofern die geleisteten Stunden gem. Art. 11.6 GAV keinen vollen Monat ergeben. Wenn sie jedoch im aktuellen Kalenderjahr mit den geleisteten Stunden einen vollen Kalendermonat (174 Stunden) erreichen, dann sind sie gem. GAV beitragspflichtig. Die Beitragspflicht startet ab dem Monat, in dem die 174 Stunden erreicht werden.
Arbeitssicherheit
Das EKAS-Handbuch liegt weiterhin zur Überarbeitung bei der externen Arbeitsgruppe. Wir haben leider noch keinen Drucktermin erhalten. Die Auslieferung erfolgt nach Erscheinen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die neue Bauarbeitenverordnung seit 01.01.2022 gilt.
Die Informationen zur seit dem 01.01.2022 geltenden Bauarbeitenverordnung finden Sie unter: