Aktuell
Unsere Homepage wird aktuell stetig überarbeitet. Falls Sie ein Formular oder sonstige Informationen benötigen, die Sie nicht mehr auf der Homepage finden, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sollarbeitszeiten & Feiertage 2024
Hinweis zu den Sollarbeitszeiten: Gemäss AVE GAV Art. 20.1 beläuft sich die effektive jährliche Bruttoarbeitszeit auf 2'080 Stunden. Die mögliche Arbeitszeit im Jahr 2024 beträgt bei 262 Tagen 2'096 Stunden. Da die gemäss GAV Art. 20.1 vorgegebene Jahresbruttoarbeitszeit nicht überschritten werden darf, sind für das Jahr 2024 zwei zu-sätzliche Tage (16 Stunden) zu bezahlen. Bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen sind die 16 Stunden anteilsmässig zu berücksichtigen. Bei Fragen können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle melden.
Arbeitssicherheit
Das EKAS-Handbuch liegt weiterhin zur Überarbeitung bei der externen Arbeitsgruppe. Wir haben leider noch keinen Drucktermin erhalten. Die Auslieferung erfolgt nach Erscheinen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die neue Bauarbeitenverordnung seit 01.01.2022 gilt.
Die Informationen zur seit dem 01.01.2022 geltenden Bauarbeitenverordnung finden Sie unter: