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Sollarbeitszeiten & Feiertage 2025

Hinweis zu den Sollarbeitszeiten: Gemäss AVE GAV Art. 20.1 beläuft sich die effektive jährliche Bruttoarbeitszeit auf 2'080 Stunden. Die mögliche Arbeitszeit im Jahr 2025 beträgt bei 261 Tagen 2'088 Stunden. Da die gemäss GAV Art. 20.1 vorgegebene Jahresbruttoarbeitszeit nicht überschritten werden darf, ist für das Jahr 2025 ein zusätzlicher Tag (8 Stunden) zu bezahlen. Bei unterjährigen Arbeitsverhältnissen sind die 8 Stunden anteilsmässig zu berücksichtigen. Bei Fragen können Sie sich gerne bei der Geschäftsstelle melden.

Jahresbericht PK ZSE 2024

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