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Weiterbildung

Weiterbildungsreglement mit Übergangsbestimmungen

Mit Kommissionbeschluss vom 13. Februar 2025 werden die Beträge der Weiterbildungsunterstützung wie folgt festgelegt:

Anspruchsberechtigt auf die erhöhten Unterstützungsbeiträge sind jene Arbeitnehmende, die den Antrag auf Weiterbildungsunterstützung nach dem Stichtag 13. Februar 2025 bei der PK ZSE eingereicht haben. Über weitere Entschädigungen entscheidet die Kommission individuell. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Weiterbildungsreglement.

E-TL Elektro-Teamleiter*in

BPEL Elektroprojektleiter*in Installation und Sicherheit

HFPEL Elektroinstallations- und Sicherheitsexperte*in

CHF

CHF

CHF

2'000.00

3'000.00

5'000.00

Weiterbildungsunterstützungen für Arbeitgebende

Die Kommission hat für alle Arbeitgebenden Unterstützungsbeiträge für Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit gesprochen. Insbesondere gilt dies für Nothelferkurse und Arbeitssicherheitskurse am EAZ Horw zum Thema Blitzschutz, Arbeiten unter Spannung, Messen etc. Die Entschädigung gilt für besuchte Kurse im Zeitraum ab 01.01.2024 bis 31.12.2026.

Nothelferkurse werden mit CHF 50.00 pro unterstellten Arbeitnehmenden vergütet und EAZ-Kurse mit CHF 100.00 pro unterstellten Arbeitnehmenden.

Die Anträge können der Einfachheit halber per E-Mail (pkzse@ecoforumag.ch) mit den entsprechenden Kursbestätigungen gestellt werden. Für weitere Informationen und Anfragen betreffend die unterstützten Weiterbildungen steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

Die nachfolgenden EAZ-Kurse werden mit Beiträgen unterstützt:

  • Arbeiten unter Spannung

  • Arbeiten unter Spannung Refresher

  • Effizient geprüft: Erstprüfung, Messpraxis und Störungssuche

  • Erfolgreiche Störungsbehebung

  • Hubarbeitsbühnen HAB nach VSAA

  • Lehrgang Blitzschutz

  • Messen in der Praxis

  • Messungen von Blitzschutz- und Erdungsanlagen

  • Refresh Blitzschutzanlagen

  • Seminare EIT.swiss

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